Schwerpunkte

Erbrecht und mehr in Freiburg i. Br.

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In meiner Kanzlei erwartet Sie ein umfassendes Leistungsangebot mit verschiedenen rechtlichen Schwerpunkten.

Erbrecht

Das Erbrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete des Zivilrechts. Sie kommen damit in Berührung, wenn Sie die Rechtsnachfolge nach Ihrem Tod regeln wollen; aber auch, wenn es in Ihrer Familie einen Todesfall gab und Sie zum Erben berufen wurden – oder entgegen Ihrer Erwartung eben nicht. Dabei stehe ich Ihnen gerne als erfahrener Berater zur Seite.

(1) Wenn Sie für den Fall Ihres eigenen Todes keine Regelung treffen, gilt für Ihre Rechtsnachfolge, das heißt für den Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten, das gesetzliche Erbrecht. Es ist seit dem 1. Januar 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Meine Aufgabe wird es sein, zunächst einmal Ihre familiäre Situation genau zu betrachten. Dann werde ich Ihnen erklären, wie in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge wäre. Dabei ist auch zu beachten, in welchem Güterstand Sie gegebenenfalls verheiratet sind, da je nach Güterstand sich das gesetzliche Erbrecht ändern kann. Oft passt das gesetzliche Erbrecht heute nicht mehr, zum Beispiel bei Patchworkfamilien oder im Falle einer gesellschaftsvertraglichen Bindung – oder einfach, weil Sie Ihre eigenen Vorstellungen haben. Dann ist eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder ein Erbvertrag, zu entwerfen.

Für Verheiratete gibt es die spezielle Form eines gemeinschaftlichen Testamentes. Dabei sind verschiedene Lösungen je nachdem zu erörtern, wie stark die Eheleute sich im Hinblick auf die spätere Erbfolge binden wollen. Blind ein sogenanntes Berliner Testament abzuschreiben, kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Behinderte Menschen werden in der Regel zusätzlich benachteiligt, wenn sie als gesetzliche Erben berufen werden. Die Rechtsprechung hat Brücken gebaut, damit ein behinderter Mensch bei entsprechender testamentarischer Gestaltung durch den Erblasser sein Erbe nicht an den Staat abgeben muss.

Bei alledem sollte auch die anfallende Erbschaftsteuer nicht außer Acht gelassen werden. Eventuell bietet sich eine Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten an.


(2) Im Falle des Todes eines anderen Menschen können Sie als Erbe oder als Vermächtnisnehmer berufen sein. Schwierig kann es werden, wenn Sie zusammen mit Anderen eine Erbengemeinschaft bilden. Dann ist oft professionelle Hilfe nötig, damit sich die Erben nicht gegenseitig blockieren. Ein Vermächtnis fällt Ihnen nicht automatisch zu, sondern muss vor der Verjährung des Anspruchs gegen den oder die Erben geltend gemacht werden. Enge Verwandte des Erblassers haben, wenn sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch muss, bevor er verjährt, abhängig vom Nachlasswert berechnet und aktiv geltend gemacht werden.

Falls Sie erst nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist merken, dass der Nachlass überschuldet ist, kann ich als erfahrener Rechtsanwalt die notwendigen Maßnahmen einleiten, um Ihr persönliches Vermögen nach Möglichkeit vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger zu schützen.

Familienrecht

Im Familienrecht geht es meist um Trennung und Scheidung, um Unterhalt, um die späteren Rentenansprüche, um das Recht und die Pflicht zur elterlichen Sorge, den Umgang mit Kindern und nicht zuletzt – ganz unabhängig von Trennung und Scheidung – um das Wohl der Kinder.

In der Regel ist die Trennung der Eheleute ist Voraussetzung einer Scheidung. Je nach den konkreten Voraussetzungen in Ihrer Familie sind verschiedene Formen der Trennung möglich. Die Trennung kann nötigenfalls auch gegen den Willen des anderen Ehegatten durchgesetzt werden. Dazu gehören auch Regelungen zum Verbleib eines Ehegatten in der bisherigen gemeinsamen Wohnung.


Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann es zur Kostenersparnis sinnvoll sein, dass nur ein Ehegatte sich anwaltlich vertreten lässt und den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht.

Oft sind Unterhaltszahlungen an den bedürftigen Ehegatten nach der Trennung oder je nach Situation auch nach der Scheidung zu regeln und nötigenfalls durchzusetzen. Im Vordergrund steht der Unterhalt für Kinder.


Eltern bleiben immer Eltern – auch wenn sie sich trennen oder geschieden sind. Ein Kind muss die Chance haben, mit der Trennung der Eltern umzugehen. Deshalb müssen getrennt lebende Eltern klare und feste Regeln einhalten, damit sich das Kind vorbereiten kann und nicht enttäuscht wird. Schwierige Situationen ergeben sich, wenn Kinder bewusst oder unbewusst  in den Streit der Eltern hineingezogen werden. Dann ist professionelle Hilfe nötig, oft auch nicht nur durch den Anwalt.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dies gibt es auch im Internet, sogar ganz einfach – oft muss man nur ankreuzen. Dabei muss man sich aber mit den gesetzlichen Regeln auskennen. Seien Sie gewarnt.


Ich nehme mir viel Zeit für Ihre Beratung, damit Sie am Ende die Vorsorgevollmacht ausstellen und die Patientenverfügung errichten, die zu Ihnen passt und die Sie auch wollen. Ich habe langjährige, praktische Erfahrung nicht nur im Erstellen dieser Dokumente, sondern auch darin, wie sie sich im Rechtsverkehr bewähren. Denn ich kann auf langjährige Tätigkeiten als gesetzlicher Betreuer und Generalbevollmächtigter blicken. Dabei habe ich besonders im Umgang mit behinderten Menschen viel gelernt – und lerne stets dazu.

Die Vorsorgevollmacht hat den Hauptzweck, eine sonst etwa notwendig werdende rechtliche Betreuung unter Aufsicht des Betreuungsgerichtes zu vermeiden. Mit der Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens rechtsgeschäftlich für Sie handeln kann und in medizinischen Fragen Ihrem Willen Ausdruck gibt, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Dazu gilt es, Ihre familiäre Situation und Ihr Umfeld zu beleuchten. Ich werde einen für Sie passenden Text erarbeiten und detailliert mit Ihnen besprechen. Je nach den Umständen empfehle ich die notarielle Beurkundung des Textes. Ich kümmere mich um den Notartermin und werde Sie im Termin begleiten.

In der Patientenverfügung entscheiden Sie, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, wenn sich Ihr Leben dem Ende zuneigt. Sie entscheiden jetzt über eine Situation, die Sie nach aller Wahrscheinlichkeit noch nie erlebt haben, jedenfalls nicht für Sie selbst. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung. Im gemeinsamen Gespräch werden wir herausfinden, welche Anordnungen Sie für bestimmte Situationen treffen wollen. 

Immobilienrecht

Zur Vermeidung oder Minderung der später anfallenden Erbschaftsteuer können lebzeitige Immobilienübertragungen sinnvoll sein. Zu Ihrer eigenen Sicherheit kann sich der Vorbehalt des Nießbrauchs oder eine Bestellung des Wohnungsrechtes empfehlen. Ich entwerfe für Sie den notwendigen Vertrag und begleite Sie zum Notar.

Vielleicht möchten Sie Ihre Immobilie in Eigentumswohnungen aufteilen. Dazu benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baurechtsbehörde und eine Teilungserklärung. Der Entwurf einer Teilungserklärung bedarf ganz besonderer Sorgfalt, da dieses Dokument später einmal das Grundgesetz der entstehenden Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bildet und später nur noch mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Ich entwerfe den für Sie passenden Text. Dafür nehmen wir uns ausreichend Zeit, um jede Bestimmung durchzugehen und zu versichern, dass Sie am Ende alles verstanden haben. 

Vertragsrecht

Verträge begleiten uns durch den ganzen Tag. Schon morgens beim Bäcker schließen wir einen Kaufvertrag, wenn wir Brötchen erwerben. Die allermeisten Verträge bereiten überhaupt keine Probleme. Professionelle Hilfe benötigen Sie aber, wenn ein geschlossener Vertrag nicht so durchgeführt wird, wie er sollte, oder wenn für eine besondere Gelegenheit ein Vertrag zu entwerfen ist.

In meiner Rechtspraxis geht es hauptsächlich um Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge, Mietverträge, Bauverträge und sonstige Werkverträge. Kommt es bei solchen Verträgen zu Störungen, zum Beispiel zu einer ungerechtfertigten Kündigung oder umgekehrt der Notwendigkeit einer Kündigung, kann ich Ihnen zur Seite stehen. Gleiches gilt, wenn Ware schlecht geliefert oder Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden.


Beispiele für den Entwurf eines Vertrages sind der Ehevertrag oder der Erbvertrag. 

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